Das neue Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Weiterbildung und Fachkräfteeinwanderung: Wichtige Bausteine für wirtschaftliche Zukunft im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Am Freitag hat der Deutsche Bundestag die Weiterentwicklung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes und das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung beschlossen. Mit dem Weiterbildungsgesetz wird nicht nur eine Ausbildungsgarantie eingeführt, sondern auch die Weiterbildung nach bereits abgeschlossener Ausbildung gestärkt. Die Förderung von Weiterbildungsangeboten für Unternehmen und Beschäftigte wird deutlich vereinfacht. 
 
 Mit dem neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetz wird hingegen der Zugang für Fach- und Arbeitskräfte in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtert. Wer einen in Deutschland anerkannten Abschluss hat, kann jede qualifizierte Beschäftigung in nicht-reglementierten Berufen ausüben. Wer keinen formal anerkannten Abschluss hat, kann dennoch eine Arbeit in Deutschland aufnehmen, wenn mindestens zwei Jahre Berufserfahrung nachgewiesen werden und ein Mindestgehalt oder Tarifvertrag vorliegt. Mit der Chancenkarte ist es zudem möglich, zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen.

Mit den beiden Gesetzen erhalten auch Unternehmen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (LK SOE) weitere Möglichkeiten, dem Fach- und Arbeitskräftemangel zu begegnen. 

Laut einer aktuellen Prognose wird sich die Zahl der 20 bis 65-Jährigen, also der potentiellen Arbeitskräfte, im Landkreis SOE von heute etwa 130000 auf 116000 im Jahr 2040 verringern. Damit stehen dem Arbeitsmarkt im Landkreis SOE11% Arbeitskräfte weniger zur Verfügung. [1]
 

Dazu erklärt Fabian Funke, SPD-Bundestagsabgeordneter für den Landkreis SOE: 
 
 “Die Gewinnung von ausreichend Fach- und Arbeitskräften ist auch eine der zentralen Zukunftsfragen meinem Landkreis. Viele Unternehmen suchen schon jetzt händeringend nach Personal. Bis 2040 wird sich die Zahl der 20- bis 65-Jährigen im Landkreis aber noch mal um 11 Prozent verringern. In dieser Lage müssen wir alle Potenziale nutzen. Deswegen begrüße ich die Stärkung der Aus- und Weiterbildung. Jeder junge Mensch braucht eine Perspektive für einen Berufsabschluss. Doch das allein wird nicht ausreichen. An Zuwanderung in den Arbeitsmarkt führt kein Weg vorbei. Mit dem Bundestagsbeschluss werden die Hürden dafür endlich gesenkt. Deutschland erhält eines der modernsten Einwanderungsgesetze weltweit. Mit klaren Einkommensgrenzen und Regelungen zur Tarifbindung sind soziale Standards abgesichert. Gute Arbeitsbedingungen für die Stammbelegschaften und Zuwanderung sind kein Widerspruch.“

[1] aktuelle Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Landesamts, mittlere Variante 2, siehe https://www.bevoelkerungsmonitor.sachsen.de/bevoelkerungsvorausberechnung.html

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